AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Novum Immobilien Hannover GmbH (nachfolgend „Novum Immobilien") und ihren Auftraggebern über Maklerleistungen, Vermietungsdienstleistungen sowie Leistungen der Immobilienverwaltung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Novum Immobilien stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Maklervertrag kommt durch die Erteilung eines Auftrags und dessen Annahme durch Novum Immobilien zustande. Die Beauftragung kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Verträge zur Immobilienverwaltung bedürfen der Schriftform.
§ 3 Maklerprovision
Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des durch Novum Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages (§ 652 BGB).
Bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien richtet sich die Provisionsteilung nach § 656c BGB (Bestellerprinzip). Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem individuellen Maklervertrag. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung beträgt die Provision 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, jeweils vom Käufer und vom Verkäufer.
Bei Vermietungen richtet sich die Provision nach § 2 WoVermRG. Eine Provision vom Mieter darf danach nur verlangt werden, wenn Novum Immobilien ausschließlich im Auftrag des Mieters tätig wird.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Novum Immobilien unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren, sofern dieser durch Nachweis oder Vermittlung von Novum Immobilien zustande gekommen ist. Doppelaufträge an andere Makler sind Novum Immobilien vor Auftragserteilung mitzuteilen.
§ 5 Leistungen der Immobilienverwaltung
Umfang und Vergütung der Verwaltungsleistungen (WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Gewerbeverwaltung) ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Verwaltervertrag. Diese AGB gelten ergänzend, soweit im Verwaltervertrag nichts anderes geregelt ist.
§ 6 Haftung
Novum Immobilien haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Novum Immobilien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die ihr wirtschaftlich nächstkommende wirksame Regelung.
Stand: Juni 2026